Einverständnis

 

Da wir unsere Arbeit mit Ihren Kindern oder das Engagement der Eltern in unserem Verein, auf unserer Homepage bzw. unserem Jahresheft oder in Presseberichten bildlich dokumentieren, benötigen wir gemäß § 22 KunstUrhG (Kunstuhrhebergesetz) für die Veröffentlichung dieser Bilder die Einwilligung der Abgebildeten bzw. deren gesetzlichen Vertreter.

 Wir bitten Sie, die nachfolgende Einverständniserklärung/Einwilligung zu unterschreiben.

Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden (Bitte NUR schriftlich an die Geschäftsstelle). Erläuterungen zu § 22 und 23 KunstUrhG gibt es Hier.  

 

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