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Einverständnis
Da wir unsere Arbeit mit Ihren Kindern oder das Engagement der Eltern in unserem Verein, auf unserer Homepage bzw. unserem Jahresheft oder in Presseberichten bildlich dokumentieren, benötigen wir gemäß § 22 KunstUrhG (Kunstuhrhebergesetz) für die Veröffentlichung dieser Bilder die Einwilligung der Abgebildeten bzw. deren gesetzlichen Vertreter. Wir bitten Sie, die nachfolgende Einverständniserklärung/Einwilligung zu unterschreiben. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden (Bitte schriftlich an die Geschäftsstelle). Erläuterungen zu § 22 und 23 KunstUrhG gibt es Hier.
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